Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 11.08.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - I-6 W 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33115
OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - I-6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,33115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2016 - I-6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,33115)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2016 - I-6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,33115)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Berücksichtigung einer bestellten Grundschuld bei der Streitwertbemessung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
    Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 ff.).

    Für diese Sichtweise gibt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15) nichts her.

  • OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15

    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
    Weder der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 noch die Ausgangsentscheidung des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 (6 U 41/15) lassen erkennen, dass die dortigen Darlehensverträge dinglich gesichert waren.
  • OLG München, 06.06.2016 - 5 U 4741/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
    Zur Stützung ihrer Rechtsauffassung haben sie sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 06.06.2016 (5 U 4741/15) und Koblenz vom 31.03.2016 (8 W 143/16) bezogen.
  • OLG Koblenz, 31.03.2016 - 8 W 143/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16
    Zur Stützung ihrer Rechtsauffassung haben sie sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 06.06.2016 (5 U 4741/15) und Koblenz vom 31.03.2016 (8 W 143/16) bezogen.
  • OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18

    Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Daraus, dass der dinglichen Sicherheit für den widerrufenden Darlehensnehmer ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommt und er im Falle wirksamen Widerrufs Rückgewähr der gestellten Sicherheiten verlangen kann, lässt sich nicht herleiten, dass dem Nennwert einer Grundschuld selbst dann bei der Wertfestsetzung Bedeutung zukäme, wenn die diesbezügliche Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2016, 12 W 9/16; Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • OLG Köln, 19.10.2016 - 12 W 9/16
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln zur Nichtberücksichtigung nicht streitgegenständlicher Grundschulden bei der Wertbemessung an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16, ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44843
OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,44843)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.08.2016 - 6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,44843)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. August 2016 - 6 W 45/16 (https://dejure.org/2016,44843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 JVEG, § 9 Abs 2 JVEG, § 5 Abs 1 InsO
    Insolvenzverfahren: Höhe des Stundensatzes des isolierten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung des im Regelinsolvenzverfahren bestellten Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 5 Abs. 1; JVEG § 9 Abs. 1 und 2
    Höhe der Vergütung des im Regelinsolvenzverfahren bestellten Sachverständigen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingruppierung des Sachverständigen in Honorargruppe richtet sich nach Auftragserteilung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2427
  • NZI 2017, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Frankenthal, 09.06.2016 - 1 T 91/15

    Sachverständigenvergütung: Vergütung eines sog. isolierten Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    1 T 91/15.

    Auf die weitere Beschwerde des Sachverständigen Dr. R. wird der Beschluss des Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 9. Juni 2016 (Az. 1 T 91/15) aufgehoben.

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    In der Konsequenz kommt es in gewissem Umfang zu einer doppelten Vergütung, wobei keine Anrechnung stattfindet (vgl hierzu den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 29. November 2005, Az. 1 BvR 2035/05; Schneider aaO, § 9 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 15 W 57/15

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 115

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Nicht erfasst sind diejenigen Fälle, in denen - wie hier - nur ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde, ohne dass zugleich eine Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt ist (Fallgruppe des isolierten Sachverständigen, vgl. Schneider, JVEG, 2. Auflage, § 9 Rn. 34 f; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.September 2015, 15 W 57/15).
  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Die zur Vorgängerregelung vereinzelt vertretene Gegenauffassung (vgl. Oberlandesgericht Hamburg vom 11. Februar 2010, 4 W 138/09, ZInsO 2010, 634) wurde in der amtlichen Gesetzesbegründung ausdrücklich verworfen (BT-Drucksache 17/11471 neu, S. 260).
  • AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Die seit der Neufassung des § 9 JVEG zur Vergütung des isolierten Sachverständigen ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (Oberlandesgericht Karlsruhe, aaO: 115, 00 EUR; Amtsgericht Stuttgart, Entscheidung vom 10.Januar.2014, Az. 3 IN 806/13: 105, 00 EUR; Amtsgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2016, Az. 61 IN 8/16: 95, 00 EUR; Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 17.Oktober 2013, 9 IN 612/13: 95, 00 bis 115, 00 EUR; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.April.2014, Az. I-10 W 39/14: 95, 00 EUR).
  • AG Ludwigshafen, 04.03.2015 - 3c IN 438/14

    Sachverständigenvergütung: Vergütungsanspruch eines sog. isolierten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    3 c IN 438/14 Lu.
  • AG Darmstadt, 17.10.2013 - 9 IN 612/13

    Vergütung des sogn. "isolierten Sachverständigen" im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Die seit der Neufassung des § 9 JVEG zur Vergütung des isolierten Sachverständigen ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (Oberlandesgericht Karlsruhe, aaO: 115, 00 EUR; Amtsgericht Stuttgart, Entscheidung vom 10.Januar.2014, Az. 3 IN 806/13: 105, 00 EUR; Amtsgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2016, Az. 61 IN 8/16: 95, 00 EUR; Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 17.Oktober 2013, 9 IN 612/13: 95, 00 bis 115, 00 EUR; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.April.2014, Az. I-10 W 39/14: 95, 00 EUR).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 10 W 39/14

    Höhe der Vergütung eines nicht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Die seit der Neufassung des § 9 JVEG zur Vergütung des isolierten Sachverständigen ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (Oberlandesgericht Karlsruhe, aaO: 115, 00 EUR; Amtsgericht Stuttgart, Entscheidung vom 10.Januar.2014, Az. 3 IN 806/13: 105, 00 EUR; Amtsgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2016, Az. 61 IN 8/16: 95, 00 EUR; Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 17.Oktober 2013, 9 IN 612/13: 95, 00 bis 115, 00 EUR; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.April.2014, Az. I-10 W 39/14: 95, 00 EUR).
  • AG Saarbrücken, 03.05.2016 - 61 IN 8/16
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16
    Die seit der Neufassung des § 9 JVEG zur Vergütung des isolierten Sachverständigen ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (Oberlandesgericht Karlsruhe, aaO: 115, 00 EUR; Amtsgericht Stuttgart, Entscheidung vom 10.Januar.2014, Az. 3 IN 806/13: 105, 00 EUR; Amtsgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2016, Az. 61 IN 8/16: 95, 00 EUR; Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 17.Oktober 2013, 9 IN 612/13: 95, 00 bis 115, 00 EUR; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.April.2014, Az. I-10 W 39/14: 95, 00 EUR).
  • LG Würzburg, 19.04.2017 - 3 T 121/17

    Zuordnung zu einer Honorargruppe

    Ausweislich der in der Bundestagsdrucksache BT-DRS 11471 festgehaltenen Ausführungen des Gesetzgebers soll die Vergütung des Sachverständigen ausschließlich nach § 9 Abs. 1 JVEG erfolgen, und zwar regelmäßig nach den in der neuen Sachgebietsliste unter Nr. 6 aufgeführten Tätigkeiten, wobei für die Zuordnung zu einer Honorargruppe allein auf die Entscheidung über die Heranziehung, also insbesondere auf den Inhalt des Beweisbeschlusses und nicht auf die tatsächliche Leistung abzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2015, 15 W 57/15; OLG Zweibrücken Beschluss vom 11.08.2016, 6 W 45/16).
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